Jahresabschlüsse einer inaktiven spanischen S.L.
Eine spanische S.L. kann auch ohne Umsatz verpflichtet sein, Jahresabschlüsse vorzubereiten und einzureichen sowie eine Körperschaftsteuererklärung abzugeben. Inaktivität ist keine rechtliche Auflösung. Beim Kauf einer älteren Gesellschaft sollten daher die vergangenen Geschäftsjahre untersucht werden.
Muss eine inaktive S.L. Jahresabschlüsse einreichen?
Die Geschäftsführer sind nach dem gesellschaftsrechtlichen Rahmen für die Erstellung der Jahresabschlüsse zuständig. Zustimmung der Gesellschafter und Hinterlegung beim Register folgen den anwendbaren Regeln. Auch ohne Verkäufe kann die Buchhaltung etwa Kapital, Kosten oder Verbindlichkeiten enthalten.
Was gilt für die Körperschaftsteuer?
Die spanische Steuerbehörde unterscheidet die Einstellung der Tätigkeit von der rechtlichen Löschung einer Gesellschaft. Eine weiterhin bestehende eingetragene Gesellschaft muss grundsätzlich die entsprechende Körperschaftsteuererklärung abgeben. Weitere Pflichten richten sich nach ihrer Situation.
Welche Unterlagen sind vor dem Kauf wichtig?
Vergleichen Sie die verfügbaren Jahresabschlüsse und Steuererklärungen mit der Unternehmensgeschichte. Fragen Sie nach fehlenden Jahren oder Registereinreichungen. Unterlassene Hinterlegungen können Einschränkungen bei weiteren Registereintragungen auslösen; das Gesetz sieht Ausnahmen vor.
Häufig gestellte Fragen
Entfallen Pflichten ohne Umsatz?
Nein. Verschiedene Pflichten bleiben möglich.
Sind Jahresabschluss und Steuererklärung identisch?
Nein, es sind unterschiedliche Verfahren.
Sind bei Inaktivität alle Zahlen null?
Nicht unbedingt, da Werte und Kosten bestehen können.
Sollten ältere Geschäftsjahre geprüft werden?
Ja, vor einem Anteilskauf.
Löscht eine steuerliche Abmeldung die Gesellschaft?
Nein. Die rechtliche Auflösung ist separat.
Beweist ein altes Gründungsdatum gute Ordnung?
Nein. Unterlagen müssen geprüft werden.
Due diligence · Verfügbare Gesellschaften
Allgemeine Informationen. Anforderungen hängen vom Einzelfall ab.
