Geschäftskonto nach Kauf einer spanischen S.L. eröffnen
Der Kauf einer bereits gegründeten spanischen S.L. garantiert kein sofort nutzbares Geschäftskonto. Selbst wenn die Gesellschaft eine NIF und eingetragenes Kapital besitzt, prüft das Institut ihre neuen Eigentümer, die Geschäftsführung und die geplante Tätigkeit eigenständig.
Ist ein Bankkonto im Gesellschaftskauf enthalten?
Es gilt ausschließlich der schriftlich bestätigte Leistungsumfang der konkreten Gesellschaft. Ein bestehendes Konto kann ruhen oder nach einer Anteilsübertragung neue Prüfungen erfordern. Der Verkäufer kann weder Eröffnung noch Reaktivierung garantieren.
Welche Dokumente können verlangt werden?
Möglicherweise sind Gründungs- und Registerdokumente, NIF, Ausweise und Bestellung der Geschäftsführer, wirtschaftlich Berechtigte, Eigentümerkette und Herkunft der Mittel erforderlich. Bei ausländischen Gesellschaftern ist mit zusätzlichen Nachweisen zu rechnen.
Garantiert Stammkapital die Annahme?
Nein. Eingetragenes Kapital ist nicht der Kontostand und beweist keine aktuelle Kreditwürdigkeit. Auch das Gründungsdatum reicht nicht aus. Lesen Sie unsere Ratgeber über Stammkapital und wirtschaftlich Berechtigte.
Wie bereitet man sich vor?
Beschreiben Sie Geschäftstätigkeit, geplante Zahlungen und die Eigentümerstruktur nachvollziehbar. Die Bank kann weitere Unterlagen verlangen oder ablehnen. Prüfen Sie verfügbare Gesellschaften und den vereinbarten Leistungsumfang. Der Geschäftsführerwechsel ist vom Kontoantrag zu trennen.
Häufig gestellte Fragen
Garantiert die NIF die Kontoeröffnung?
Nein, die Bank entscheidet selbst.
Hilft hohes Stammkapital automatisch?
Nein, es beweist keine Liquidität.
Ist ein Antrag durch Nichtansässige möglich?
Das hängt von der Bank ab.
Bleibt ein altes Konto aktiv?
Dies muss die Bank bestätigen.
Eröffnet der Notar ein Geschäftskonto?
Nein, es ist ein anderer Vorgang.
Ist die Eröffnung in 24 Stunden garantiert?
Nein, ein Dritter entscheidet.
Allgemeine Informationen. Anforderungen hängen vom Einzelfall ab.
