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Kauf einer spanischen S.L.: Was passiert beim Notar?

Beim Erwerb einer bestehenden spanischen S.L. werden Geschäftsanteile übertragen. Das spanische Gesellschaftsrecht verlangt für die Übertragung ein öffentliches Dokument. Der Anteilskauf ist von einem Wechsel des Geschäftsführers zu unterscheiden und ersetzt keine vorherige Prüfung.

Was wird bei der Beurkundung geprüft?

Die Parteien müssen die Gesellschaft, die zu übertragenden Anteile und ihre Identität nachweisen. Vertretungsmacht und mögliche Übertragungsbeschränkungen sind zu beachten. Die notarielle Beurkundung bestätigt nicht automatisch, dass die Gesellschaft frei von Schulden ist.

Unterlagen für ausländische Erwerber

Ausländische Privatpersonen benötigen möglicherweise eine NIE und weitere Identifikationsnachweise. Bei Erwerb durch eine ausländische Gesellschaft können Handelsregisterauszüge, Vertretungsnachweise und Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten erforderlich sein. Apostille und Übersetzung sind fallabhängig.

Was passiert nach der Unterzeichnung?

Die spanische Gesellschaft bleibt rechtlich bestehen. Änderungen von Geschäftsführung, Sitz, Unternehmensgegenstand und Steuerdaten können gesonderte Formalitäten auslösen. Ein Bankkonto ist nicht durch die notarielle Übertragung garantiert. Die Kosten sollten schriftlich vereinbart werden.

Häufig gestellte Fragen

Braucht die Übertragung ein öffentliches Dokument?

Ja, für die Übertragung von S.L.-Geschäftsanteilen.

Reicht ein Reisepass?

Die Anforderungen der konkreten Transaktion sind zu prüfen.

Kann ein Vertreter unterschreiben?

Gegebenenfalls mit geeigneter Vollmacht.

Wechselt die Geschäftsführung automatisch?

Nein, dafür sind separate Beschlüsse erforderlich.

Erhält die Gesellschaft eine neue NIF?

Normalerweise nicht.

Garantiert der Notar Schuldenfreiheit?

Nein. Dafür ist eine eigene Prüfung nötig.

Risiken vor der Unterschrift prüfen · Verfügbare Gesellschaften

Allgemeine Informationen. Anforderungen hängen vom Einzelfall ab.

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