Spanische S.L. oder S.A.: Unterschiede für Investoren
Wer eine spanische Gesellschaft erwerben möchte, sollte zwischen Sociedad Limitada (S.L.) und Sociedad Anónima (S.A.) unterscheiden. Beide sind Kapitalgesellschaften, doch Mindestkapital, Beteiligungsrechte, Übertragungsverfahren und gesellschaftsrechtliche Pflichten sind nicht identisch.
S.L.-Anteile und S.A.-Aktien
Das Kapital einer S.L. besteht aus participaciones sociales, das einer S.A. aus acciones. Für diese Beteiligungsformen gelten unterschiedliche Übertragungs- und Organisationsregeln. Deshalb ist der Erwerb einer S.L. nicht rechtlich mit einer Aktienübertragung bei einer S.A. gleichzusetzen. Prüfen Sie stets Satzung, Eigentumsnachweise und die aktuellen Registerangaben.
Mindestkapital: 1 Euro bei S.L., 60.000 Euro bei S.A.
Das spanische Kapitalgesellschaftsgesetz sieht im allgemeinen Regime mindestens 1 Euro für die S.L. und 60.000 Euro für die S.A. vor. Liegt das Kapital einer S.L. unter 3.000 Euro, gelten besondere Regeln zur Rücklagenbildung und zur Haftung bei Liquidation. Eingetragenes Kapital ist außerdem nicht gleich dem heutigen Bankguthaben. Mehr in unserem Ratgeber zum Stammkapital.
Wie unterscheiden sich Anteilstransfers?
Bei einer S.L. sind insbesondere vertragliche und gesetzliche Übertragungsbeschränkungen sowie die vorgeschriebene Dokumentation zu beachten. Die S.A. folgt eigenen Regeln für Aktien. Bei jeder Gesellschaft sind bestehende Satzungsbestimmungen und tatsächliches Eigentum zu prüfen. Der Leitfaden zum Notartermin erklärt den Erwerb von S.L.-Anteilen.
Welche Rechtsform passt zur Investition?
Eine S.L. ist für zahlreiche kleinere und mittlere Vorhaben verbreitet, die Entscheidung sollte jedoch nicht nur nach Unternehmensgröße getroffen werden. Investorenzugang, Governance, künftige Anteilsübertragungen und branchenbezogene Regeln können entscheidend sein. Die S.A.-Form garantiert weder Kreditwürdigkeit noch Genehmigungen.
Bestehende Gesellschaft kaufen oder umwandeln?
Eine spätere Umwandlung kann unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen möglich sein, benötigt aber eigene Verfahren und Dokumente. Prüfen Sie die bestehende Rechtsform vor der Reservierung. Unser Angebot verfügbarer Gesellschaften nennt die tatsächlich angebotenen Typen; nicht jede Form muss stets verfügbar sein.
Häufig gestellte Fragen
Sind S.L. und S.A. dasselbe?
Nein, beide haben unterschiedliche Beteiligungs- und Organisationsregeln.
Kann eine S.L. mit 1 Euro gegründet werden?
Ja, unter besonderen Schutzregeln solange 3.000 Euro nicht erreicht sind.
Beträgt das S.A.-Mindestkapital 60.000 Euro?
Ja, nach dem allgemeinen gesetzlichen Regime.
Ist die S.A. immer kreditwürdiger?
Nein, die tatsächliche Finanzlage ist entscheidend.
Können Ausländer beide Gesellschaftsformen besitzen?
Dies kann unter Beachtung der jeweiligen Investitions- und Identifikationsvorschriften möglich sein.
Gelten bei Aktien und S.L.-Anteilen dieselben Transferregeln?
Nein. Die einschlägigen gesetzlichen und satzungsmäßigen Regeln unterscheiden sich.
Allgemeine Informationen. Anforderungen hängen vom Einzelfall ab.
