RATGEBER

Wirtschaftlich Berechtigte einer spanischen S.L.: Leitfaden

Beim Kauf einer spanischen S.L. genügt es nicht immer, nur den Namen des unterzeichnenden Gesellschafters anzugeben. Der Notar und andere Verpflichtete müssen gegebenenfalls feststellen, welche natürlichen Personen letztlich hinter der Käufergesellschaft oder der erworbenen S.L. stehen.

Wer ist wirtschaftlich Berechtigter?

Wirtschaftlich Berechtigte sind natürliche Personen, die nach den einschlägigen spanischen Vorschriften ein Unternehmen letztlich besitzen oder kontrollieren. Die Prüfung kann direkte Beteiligungen, Beteiligungsketten und andere Kontrollrechte umfassen. Lässt sich niemand nach den regulären Kriterien bestimmen, können gesetzliche Auffangregeln greifen. Die Bewertung geht deshalb über eine pauschale Beteiligungsquote hinaus.

Warum verlangt der spanische Notar diese Angaben?

Notare unterliegen Identifizierungs- und Sorgfaltspflichten zur Verhinderung von Geldwäsche. Sie können Nachweise über die Käufergesellschaft, zwischengeschaltete Unternehmen, Vertretungsmacht und die letztlich kontrollierenden Personen verlangen. Diese Prüfung ersetzt weder die steuerliche Identifizierung noch die Prüfung des konkreten Anteilskaufs.

Unterlagen bei einer ausländischen Käufergesellschaft

Erstellen Sie möglichst ein verständliches Eigentümerdiagramm bis zu den natürlichen Personen. Dazu gehören geeignete Registerauszüge, Nachweise der rechtlichen Existenz, Vollmachten und Ausweisdokumente. Je nach Herkunft der Dokumente können Apostille, Legalisation oder Übersetzung erforderlich sein. Unser NIE-/NIF-Ratgeber erläutert die Identifikationsfragen.

Änderungen nach dem Erwerb

Wechselt die tatsächliche Kontrolle über die S.L., können Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten zu aktualisieren sein. Die Übertragung der Anteile und die Bestellung neuer Geschäftsführer sind rechtlich verschiedene Vorgänge. Mehr zur Umsetzung erfahren Sie in unserem Artikel zum Notartermin beim S.L.-Kauf.

Garantiert die Prüfung ein Geschäftskonto?

Nein. Banken führen eigenständige Prüfungen zu Eigentum, Mittelherkunft und Geschäftszweck durch. Vollständige Unterlagen erleichtern die Vorbereitung, garantieren aber keine Kontoeröffnung. In unserem aktuellen Angebot spanischer S.L.s können Sie verfügbare Gesellschaften prüfen, nachdem die Käuferstruktur feststeht.

Häufig gestellte Fragen

Ist jeder eingetragene Gesellschafter wirtschaftlich Berechtigter?

Nicht unbedingt. Entscheidend ist die letztliche natürliche Person hinter Eigentum oder Kontrolle.

Kann es mehrere wirtschaftlich Berechtigte geben?

Ja. Mehrere Personen können die anwendbaren Kriterien erfüllen.

Reicht ein Beteiligungsprozentsatz immer aus?

Nein. Weitere Kontrollrechte und Auffangregeln können erheblich sein.

Müssen ausländische Holdinggesellschaften Unterlagen liefern?

Die Eigentümerkette und Vertretung müssen gegebenenfalls dokumentiert werden.

Verhindert ein Treuhänder die Offenlegung?

Nein. Die gesetzlichen Identifizierungspflichten bleiben bestehen.

Garantie für die Bankkontoeröffnung?

Nein. Die Bank entscheidet anhand ihrer eigenen Prüfungen.

Allgemeine Informationen. Anforderungen hängen vom Einzelfall ab.

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